Auch in anderen Bereichen führen offensichtlich ungesetzliche Praktiken, die in Deutschland derzeit nur unzulänglich bis gar nicht verfolgt werden, ebenfalls zu überhöhten Preisen für Strom und Gas.
Oftmals weigern sich die zuständigen Behörden, den ungesetzlichen Praktiken auf den Grund zu gehen und eventuelle Straftaten zu verfolgen. Dies wirkt sich ausschließlich zu Lasten der Bürger aus. Staatsanwaltschaften, Finanzämter, Kartellbehörden, Kommunalaufsicht, sie alle schauen meist weg und lassen die Energiepreise regelrecht explodieren. Zahlreiche Politiker profitieren durch gut dotierte Posten als Aufsichtsrat oder Beirat von Energieversorgern oder lassen sich nach ihrer Amtszeit mit strittigen Entscheidungen und Gesetzesänderungen zu Gunsten der Energiewirtschaft dort sogar in höheren Funktionen anstellen.
Cleanstate will in loser Folge über einzelne Aspekte des Versagens von Politik, Justiz und anderen Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den Energiepreisen berichten. Uns geht es nicht um die zivilrechtlichen Möglichkeiten, die der einzelne Haushalt mit einem Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB oder durch Prüfen der Preiserhöhungsklausel nach § 305 oder § 307 BGB gegenüber seinem Energieversorger nutzen sollte. Darüber informieren die Verbraucherzentralen, der Bund der Energieverbraucher und Rechtsanwälte. Cleanstate will vielmehr auf Mängel in unserem Rechtsstaat aufmerksam machen, die sich ganz konkret in den Energiepreisen auswirken und allein dort milliardenschwere Schäden verursachen. Defizite in der Rechtsstaatlichkeit belasten jeden einzelnen von uns, sie schädigen die Volkswirtschaft und letztlich untergraben sie die Grundlagen der Demokratie.
In dem ersten Beitrag zu Energiepreisen setzt sich unser stellvertretender Vereinsvorsitzender, Dr. Lothar Gutsche, mit dem Thema Quersubventionierung aus steuerrechtlicher, kommunalpolitischer und verfassungsrechtlicher Sicht auseinander. Zahlreiche Stadtwerke finanzieren mit hohen Überschüssen aus dem Verkauf von Energie und Trinkwasser wichtige öffentliche Aufgaben wie z. B. den öffentlichen Personennahverkehr, Schwimmbäder oder Kultureinrichtungen. All diese öffentlichen Aufgaben zeichnen sich durch ihre Unwirtschaftlichkeit aus, sie führen dauerhaft über Jahre und Jahrzehnte zu erheblichen Verlusten in Millionenhöhe.
Gegen eine Subventionierung dieser Aufgaben mit öffentlichen Mitteln ist so lange nichts einzuwenden, wie das in einem demokratisch legitimierten Verfahren in einem dafür vorgesehenen Gremium wie z. B. im Stadtrat, im Landtag oder im Bundestag so entschieden wird. Wie aber ist die Quersubventionierung öffentlicher Aufgaben durch überhöhte Energiepreise zu beurteilen? Sind Quersubventionierungen verfassungswidrig?
Mit diesen Fragen und ihren Hintergründen beschäftigt sich der Beitrag auf unserer Homepage:
www.cleanstate.de/Energiepreise.html