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PIK STATEMENT zu 3 Klimaklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Verstoßen Staaten gegen die Menschenrechte von Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie zu wenig gegen den Klimawandel tun? Mit dieser Frage hat sich heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschäftigt und in drei Fällen geurteilt.
Dazu Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung PIK:
„Mit seiner jüngsten Rechtsprechung hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zur Kernfrage der internationalen Klimapolitik – der Frage nach der Verantwortung – geäußert. Dass das Gericht dem Verein der Schweizer KlimaSeniorinnen Recht gegeben und unzureichende Klimapolitik als menschenrechtsverletzend anerkannt hat, ist bahnbrechend. Dieses Urteil sollte auch andere Staaten an ihre internationalen Verpflichtungen erinnern: Wer sich Klimaziele setzt, ist dafür verantwortlich, diese einzuhalten.