klimawandel

Haie in Nord- und Ostsee vom Aussterben bedroht

(openPR) - München/ Murrhardt, 29. Juli 2009 (us) – Wer hätte das gedacht? Haie leben nicht nur in tropischen Gewässern. „Einige Hai-Arten fühlen sich auch in der Nord- und Ostsee heimisch, alle sind für Menschen harmlos. Die meisten dieser Haie sind jedoch leider selten oder sogar vom Aussterben bedroht und benötigen dringend Schutzmaßnahmen“, so Dr. Folkart Schweizer, Vereinsgründer und -vorsitzender von Rette den Hai e.V.

Gefälle zwischen Nord- und Ostsee

Bisher liegen wenig gesicherte Daten über die Hai-Bestände in Nord- und Ostsee vor. Mindestens elf Arten wie der Kleingefleckte Katzenhai (Scyliorhinus canicula) und der Hundshai (Galeorhinus galeus) sind im deutschen Teil der Nordsee heimisch. Auch der in Einzelfällen bis zu 3,50 Meter lange Heringshai (Lamna nasus) lebt in der südlichen Nordsee. Er steht genauso auf der roten Liste der gefährdeten Arten wie die früher häufigen Dornhaie (Squalus acanthias) und Fuchshaie (Alopias vulpinus). „Das Problem ist, dass Haie nicht nur als Beifang sterben, sondern auch in Deutschland gezielt gejagt werden. ‚Schillerlocken‘ etwa werden aus dem Bauchfleisch von Dornhaien gewonnen. Haie sind besonders von Überfischung betroffen, da sie sehr spät geschlechtsreif werden und wenige Nachkommen produzieren“, beschreibt Schweizer die Lage der Tiere.

Die Ostsee mit ihrem im Vergleich zu den Ozeanen geringen Salzgehalt stellt nur bedingt einen geeigneten Lebensraum für Haie dar. Dennoch leben einige Arten ständig in dem größten Brackwasser-Meer der Welt, die meisten von ihnen im westlichsten Teil der Ostsee vor der dänischen Küste. Maximal eine Handvoll Arten sind auch in der südlichen Ostsee heimisch, also in deutschen Gewässern. Hierzu gehört der Heringshai. Die früher bis vor Rügen verbreiteten Dornhaie sind fast verschwunden.

Rette den Hai e. V. fordert Schutz:
Rette den Hai e. V. ruft die deutsche Regierung auf, den Aktionsplan der Europäischen Gemeinschaft für den Erhalt der Haibestände zügig umzusetzen. So müssen die geltenden Schutzbestimmungen auf mehr Arten ausgeweitet und ein Fangstopp z. B. für den Dornhai verhängt werden. Darüber hinaus gilt es, das Finning-Verbot zu modifizieren und strenger zu kontrollieren.

„Finning“ bezeichnet das Abschneiden der Flossen bei häufig noch lebendigen Haien. Da nur die Flossen von wirtschaftlichem Nutzen sind, werden die immer noch lebenden Tiere ins Meer zurück geworfen, wo sie auf den Grund sinken und grausam verenden.