klimawandel

Ohne CCS-Gesetz ist der Industriestandort Deutschland in Gefahr

Braunkohlenindustrie reagiert mit Unverständnis auf Verschiebung der Bundestagsentscheidung

Schwarzer Tag für den Klimaschutz

Köln (ots) - Die Verschiebung der abschließenden Bundestagsabstimmung über das Gesetz zu Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid darf nach Ansicht der deutschen Braunkohlenindustrie nicht zum "schwarzen Tag für den Klimaschutz werden". Der von der Bundesregierung vorbereitete Gesetzesentwurf berücksichtigt hinlänglich Bedenken und Besorgnisse des Umweltschutzes und achtet den Eigentumsbegriff. In der Schlussphase der Beratungen und Abstimmungen sei zudem eine strengere finanzielle Vorsorge und Haftung für die künftigen Betreiber von Kohlendioxidspeichern verankert worden. Zudem enthalte der Gesetzentwurf eine Revisionsklausel, auf Grund derer die technologische und wirtschaftliche Entwicklung der CCS-Technologie 2015 noch einmal überprüft werden soll.

Eine Verzögerung der Gesetzesverabschiedung oder gar ein Scheitern hat nach Ansicht der deutschen Braunkohlenindustrie katastrophale Konsequenzen für den Energie- und Industriestandort sowie den nationalen und internationalen Klimaschutz.

Die Abscheidung und anschließende Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsformationen ermöglicht nicht nur die klimaschonende Nutzung von Kohle und Gas im Rahmen eines preis- und versorgungssicheren Energiemixes in der Stromerzeugung. Auch für energie- und kohlenstoffreiche Industrieprozesse wie die Stahlerzeugung, die Papier- und Zementherstellung oder die Mineralölverarbeitung wird die CCS-Technik in Zukunft unerlässlich. Ohne CCS ist der gesamte Industriestandort Deutschland in Gefahr.

Die deutsche Braunkohlenindustrie hat bereits mehrere Hundert Millionen Euro in die Technologieentwicklung investiert oder für zukünftige Projekte eingeplant und sich damit an die Spitze der Technologieentwicklung gestellt. Jetzt werde dringend ein verlässlicher Rechtsrahmen benötigt, der den Aufbau eines leistungsfähigen Transportnetzes und die Errichtung sicherer Speicher ermögliche. Ohne eine gesetzliche Flankierung der neuen Klimaschutztechnologie sei es kaum möglich, bis 2015 wie von der EU gefordert 12 bis 15 größere Demonstrationsanlagen zu errichten und die Technik bis 2020 großtechnisch verfügbar zu machen. Viele andere Länder schauen derzeit erwartungsvoll auf die Entwicklung in Deutschland und möchten von den Erfahrungen sowohl in technologischer wie in gesetzgeberischer Hinsicht profitieren.